Sachkundenachweis
für
Zierfisch- und
Pflanzenzüchter

Eigentlich war der Sachkundenachweis für Zierfisch- und Pflanzenzüchter schon lange dringend notwendig. Gab es in anderen Hobbybereichen eindeutige Regelungen und Prüfungen, blieb der Bereich Aquaristik davon verschont.

Seit 1996 hat nun der Gesetzgeber erlassen, dass auch für das Züchten von Zierfischen und deren Verkauf die Sachkunde nachgewiesen werden muss.

Vorbehaltlich einer endgültigen, gesetzlichen Regelung hat die GfA einen eigenen Sachkundenachweis entwickelt und hält schon seit Wochen an jedem 1. Sonntag im Monat in der GfA-Aquarienanlage, im Schulungsraum, Sachkundeprüfungen ab.

Es ist ein Fragebogen mit 42 Fragen auszufüllen. Bei 56 % richtig beantworteten Fragen wird die Sachkunde durch die Vergabe eines Ausweises bestätigt. Dieser Ausweis gilt 12 Monate und muss danach verlängert werden. Viele Vereinsmitglieder haben ihre Sachkunde bereits nachgewiesen.

Für die Teilnahme an jeder GfA- oder GZG- Zierfisch- und Pflanzenbörse ist der Sachkundenachweis zwingend vorgeschrieben. Für Nichtmitglieder entstehen Verwaltungs- und Schreibgebühren von 20 DM, bei der Verlängerung 10 DM

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